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DSK fordert: Keine anlasslose Chatkontrolle —
Grundrechte schützen, gezielte Maßnahmen stärken
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) gab heute (05.05.2026) mit Datum vom 17. April 2026 eine Entschließung zur geplanten EU-Verordnung heraus, die Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern regeln soll. Im Moment verhandeln Parlament, Rat und Kommission darüber — dabei ist auch die umstrittene Idee der flächendeckenden „Chatkontrolle“ zur automatischen Durchsuchung privater Nachrichten im Gespräch. Die DSK fordert die EU-Gesetzgeber und die Bundesregierung nachdrücklich auf, dieses Vorhaben endgültig zu verwerfen.
Die DSK betont, dass der Schutz von Kindern ein sehr wichtiges Ziel ist und alle rechtlich zulässigen Mittel genutzt werden sollten. Eine anlasslose, umfassende Überwachung der privaten Kommunikation gehöre nicht dazu. Eine solche Chatkontrolle würde einen massiven Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen darstellen und die Vertraulichkeit von Nachrichten genauso gefährden wie den Schutz von Brief- oder Telefonkommunikation. Grundsätzlich müsse ein Eingriff in die Kommunikation an einen konkreten Anlass gebunden sein — also an einen Verdacht, der von der überwachten Person ausgeht.
Praktische Erfahrungen sprechen nach Auffassung der DSK gegen eine allgemeine Chatkontrolle: Bei früheren Tests und Einsätzen wurden enorme Datenmengen gescannt, während nur ein verschwindend kleiner Anteil der gesichteten Inhalte tatsächlich zu einem konkreten Verdacht führte. Gleichzeitig berichten die eingesetzten Erkennungssysteme über Fehlerquoten von teilweise bis zu 20 Prozent. Zudem können Täter technische Tricks nutzen, um Erkennungsmethoden zu umgehen, und harmlose Bilder so verändert werden, dass Unbeteiligte fälschlich verdächtigt werden. All das führt zu vielen Fehlmeldungen und bindet erhebliche Ermittlungsressourcen, ohne den Kinderschutz effektiv zu stärken.
DSK-Forderungen:
- Statt Massenverdacht: gezielte, effektive und verdachtsbasierte Maßnahmen.
- Keine Aufdeckungsanordnungen für flächendeckendes Scannen privater Nachrichten.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht aufbrechen oder umgehen (auch kein Client-Side Scanning).
- Konsequente Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Digital Services Act.
- Plattformen zu „Safety by Design“ und kindersicheren Angeboten verpflichten.
- Ausbau und angemessene Finanzierung von Prävention, Medienpädagogik und Opferhilfe.
Die Entschließung stützt sich auf frühere Stellungnahmen von Datenschutzbehörden, Berichte der EU‑Kommission und Konzerne sowie wissenschaftliche Untersuchungen. Zusammenfassend fordert die DSK, den Kern der Grundrechte — insbesondere die Vertraulichkeit der Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten — dauerhaft zu wahren und weniger eingriffsintensive Alternativen zu prüfen, statt eine generelle Chatkontrolle einzuführen.
[https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/dsk-chatkontrolle-absage/][https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2026/05/Entschliessung-DSK-zur-Chatkontrolle_online.pdf]
