Kognitive Dissonanz

This content is protected against AI scraping.

Der HBDI hat keine technische Untersuchung einzelner M365-Dienste durchgeführt.

Aber nach einigen Verhandlungsrunden:

Die Software Microsoft 365 (M365) kann in Hessen datenschutzkonform genutzt werden.

Das bleibt jetzt einfach mal so stehen.

Hier finden sich Pressererklärung und Volltext des HBDI (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit):
[https://datenschutz.hessen.de/presse/hbdi-microsoft-365-kann-datenschutzkonform-genutzt-werden]

Mike Kuketz hat sich in seinem Blog die Mühe gemacht, den erschreckenden Vorgang genauer zu analysieren:
[https://www.kuketz-blog.de/kommentar-papier-statt-kontrolle-microsoft-365-erhaelt-in-hessen-gruenes-licht-weil-die-aufsicht-ueberfordert-ist/]

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die öffentliche Anhörung von Anton Carniaux, Chefjustiziar von Microsoft France, vor dem französischen Senat des Parlaments am 10. Juni 2025. Anton Carniaux sagte unter Eid aus:

M. Dany Wattebled – Als Leiter öffentlicher Angelegenheiten bei Microsoft Frankreich, können Sie vor unserer Kommission unter Eid garantieren, dass die Daten französischer Bürger, die über UGAP an Microsoft gehen, niemals aufgrund einer US‑Anordnung ohne ausdrückliche Zustimmung der französischen Behörden weitergegeben werden?

M. Anton Carniaux – Nein, ich kann das nicht garantieren, aber bisher ist so etwas nie passiert.

[https://www.senat.fr/compte-rendu-commissions/20250609/ce_commande_publique.html]