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Nach Zustimmung Brandenburgs ist der Weg ist frei für den Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge und somit auch für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Der sechste Medien‑Änderungs‑Staatsvertrag (6. MÄndStV) wird am 1. Dezember 2025 wirksam und stärke den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sehen darin einen entscheidenden Fortschritt. Andere kritisieren diese Novelle, z. B. die Free Software Foundation Europe (FSFE) oder auch Industrieverbände der Medienwirtschaft.
Worum geht es:
Kinder und Jugendliche sollen durch technische Maßnahmen daran gehindert werden, Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu bekommen. Dazu gehören neben Gewalt, Hass, Hetze, Pornographie auch Falschmeldungen. Entscheiden künftig die Landesmedienanstalten darüber, was wahr und falsch ist? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Vorbild U.S.A.?
Kritik gab und gibt es von vielen Seiten: Apple, Google, Microsoft, Bitkom und FSFE. Eine seltene Allianz.
Die neuen Schutzmechanismen auf Betriebssystem‑Ebene gelten für von Kinder- und Jugendliche gewöhnlich genutzte Betriebssysteme von Microsoft, Google und Apple. Betroffen sind alle Endgeräte wie PCs, Laptops, Smartphones, Smartwatches, Smart-TVs oder auch Spielekonsolen. Die Vorschrift umfasst orakelhaft alle Geräte, die „Zugang zu Telemedien ermöglichen“. Das wären dann auch Kühlschränke, Auto-Entertainment-Systeme – mithin nahezu alle IOT-Geräte.
Eltern sollen künftig über einen vom Hersteller bereitgestellten Schutz‑Modus (Altersfilter) die Nutzung von Geräten ihrer Kinder einschränken können. Anbieter müssen technische Vorkehrungen treffen, die den Zugriff auf ungeeignete Inhalte und Apps altersgerecht blockieren. Der Ansatz gilt ab spätestens 1. Dezember 2027, jedoch nur für Geräte, die dann neu in den Handel kommen. Geräte, die noch mit Updates versorgt werden und vor dem Stichtag gehandelt wurden, müssen das „Sicherheitsfeature“ erst drei Jahre später aufweisen. Geräte, die nicht mehr mit Updates ausgestattet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Doch jeder technische Schutz, den Eltern mit einer One-Button-Lösung auch auf Betriebssystemebene aktivieren können sollen, wird wirkungslos bleiben, wenn nicht auch in Medienbildung für Kinder und Jugendliche als auch deren Eltern investiert wird! Massiv & niedrigschwellig! Sind alle Eltern in der Lage, ihre Hardware korrekt gegen die Manipulationsversuche ihres Nachwuchses abzusichern. Finden Sie den One-Button? Braucht das nicht ein zweites Benutzer:innen-Konto auf dem Gerät, jedem Gerät? Und wie wird das UEFI abgesichert? Nicht dass irgendjemensch mit einem USB-Stick bootet. Liebe Eltern, die Sie dieses können: Sie sind damit nicht gemeint. Doch: Die erlebte Praxis ist eine andere. Alle Eltern haben eine eigene Verantwortung! Sprecht mit euren Kindern & Jugendlichen! Begleitet sie auf dem Weg des Großwerdens. Ein Smartphone im Kinderwagen – wie häufig ist das zu beobachten? Und wenn alles nicht hilft, gehen die jungen Menschen eben zum Freund mit dem volljährigen Bruder im Haus gegenüber.
Es gibt noch viele weitere technische Herausforderungen. Problematisch dürfte u.a. sein, dass Installationsroutinen auf dem System mit aktiven Kinderschutz durch den Hersteller deaktiviert werden müssten.
Hinzu kommt, dass der Schutz auf Betriebssystemebene nicht ausreichend ist, sondern auch auf Programme, z. B. Browser (nur noch mit gesicherter Suchfunktion für Kinder und Jugendliche zulässig) ausgeweitet werden muss, die Zugang zum Internet haben (mit der Implementierung von AI-Slop zunehmend mehr Programme betroffen). In jedem Fall bedeuten diese Filter einen massiven Eingriff auf Betriebssystemebene und wahrscheinlich auch zusätzliches Sicherheitsrisiko. Nebenbei: Einmal Filter, immer Filter. Und diese sind politisch gesteuerte Instrumente. Es muss also immer gefragt werden: Wer hat die Macht über diese Filterlisten?
Eine Alterskennzeichnung für Webseiten und Apps wird verpflichtend. Doch was geschieht, wenn VPN-Lösungen genutzt werden? Bedeutet das, dass die VPN-Verschlüsselung auf Betriebssystemebene umgangen wird?
Mirror‑Pages (identische Kopien einer gesperrten Seite unter anderer URL) sollen dann schneller und unbürokratischer gesperrt werden können.
Die Follow‑the‑Money‑Regelung erlaube es, Zahlungsströme zu illegalen Angeboten zu blockieren – ähnlich wie bei illegalem Glücksspiel. Diese Aufgabe obliege dann den Landesmedienanstalten. Bedeutet: Paypal, Visa, Mastercard etc. sollen dann durch die zuständige Landesmedienanstalt angewiesen werden, keine Zahlungen an Dienstleister zu transferieren, wenn diese „unzulässige Angebote“ zeigten.
Völlig offen ist zudem die Frage, ob diese Änderung rechtlichen Bestand haben wird. Stichwort Digital-Services-Act (DSA) vs. JMStV. Spoiler: Europarecht bricht Landesrecht.
Die Landesanstalt für Medien NRW darf zwei Zugangsanbieter zum Internet (sog. Access-Provider) vorerst nicht zwingen, Internetseiten eines in Zypern ansässigen Anbieters von pornografischen Inhalten zu sperren. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschlüssen vom heutigen Tag entschieden.
VG Düssseldorf, 2025-11-19, Aktenzeichen: 27 L 805/24, 27 L 806/24, 27 L 1347/24, 27 L 1348/24, 27 L 1349/24, 27 L 1350/24
[https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2025/25_11_19/index.php]
Andererseits fordert z. B. PornHub die Betriebssystemhersteller auf, Altersverifikationen auf Betriebssystemebene zu verankern, berichtet Wire.com. Demnach seien Online-Altersverifikationen viel zu leicht zu umgehen: [https://www.wired.com/story/pornhub-is-urging-tech-giants-to-enact-device-based-age-verification/]
Sechster Medienänderungsstaatsvertrag:
[https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/TOP-10-Sechster-Medienaenderungsstaatsvertrag.pdf]
Pressemitteilung:
[https://www.kjm-online.de/pressemitteilungen/6-maendstv-tritt-in-kraft-mehr-schutz-weniger-schlupfloecher]
