This content is protected against AI scraping.
Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) definierte die Verantwortung von Online‑Plattformen für personenbezogene Daten grundlegend neu [Digital-Russmedia‑Urteil (C‑492/23, 2. Dezember 2025)]. Das bisherige Haftungsprivileg der Hosting-Anbieter gibt es nicht mehr. Und die Anonymität von Nutzenden des Internets auch nicht mehr?
Das Russmedia‑Urteil bedeutet, dass ein Hosting‑Anbieter selbst dann datenschutzrechtlich mitverantwortlich ist, wenn er keinen Einfluss auf den Inhalt einer Anzeige oder anderer Inhalte hat. Die bloße Bereitstellung von Speicher‑ und Verteilungskapazitäten reiche nun aus, um eine (Mit‑)Verantwortlichkeit auszulösen. Plattformen sind nun nicht mehr nur passive Vermittler. Imho beudeutet das, dass die Hoster künftig aktive Prüfungen durchführen müssen, ob die veröffentlichten Daten den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Langfristig wird dies zu einer erhöhten Überwachung des Internets führen. Hoster werden also Daten sammeln müssen, um nachzuweisen, dass sie ihren Prüfpflichten nachgekommen sind. Oder: Diese Inhalte werden schlicht gar nicht mehr zur Veröffentlichung zugelassen, um den erhöhten Arbeitsaufwand zu sparen. Kleinere Anbieter werden technologisch nicht mithalten können.
Andererseits stärkt das Digital-Russmedia-Urteil die Betroffenenrechte, auch hinsichtlich möglicher Schadensersatzforderungen.
Hintergrund des Urteils:
Auf einer Online‑Plattform des österreichischen Unternehmens Russmedia erschien eine Anzeige, in der eine weibliche Person sexuelle Dienstleistungen anbot. Die Anzeige war mit Fotos illustriert und enthielt die Telefonnummer der angeblichen Dienstleistenden. Die betroffene Frau aus dem RL war mit der Veröffentlichung keineswegs einverstanden, denn ihr Leben wurde dadurch stark beeinträchtigt, ihre Privatsphäre verletzt. Digital-Russmedia konnte nicht sagen, wer die Anzeige erstellt hat. Die betroffene Frau klagte auf Schadensersatz. Es begann ein Weg durch die Instanzen mit wechselndem Erfolg. Schließlich befasste sich der EuGH mit dem Fall und gab der Klagenden Recht.
KEINE Rechtsberatung! Der Beitrag wurde von einem juristischen Laien erstellt und kann Fehler in der Darstellung aufweisen. Er dient der Sensibilisierung und Diskussion.